Herzlich Willkommen auf der Homepage der Stadt Berga-Wünschendorf.
Wir arbeiten an einem neuen Internetauftritt, vielen Dank für Ihre Geduld!
Rathaus
Öffnungszeiten
Ämter
Kontakte
Leben in Berga
Wohnen & Bauen
Schulen
Vereine
Veranstaltungen
Was ist los
in Berga und
Umgebung
Ratsinformation Sitzungen
Informationen zu Stadtratssitzungen und den Ausschüssen
NEWS
Bundestagswahl 2025:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Die Stadt Berga-Wünschendorf sucht für die Bundestagswahl 2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Der nächste Bundestag soll voraussichtlich am 23. Februar 2025 gewählt werden. Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist es, bei der Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein. Das heißt die Wahlhelferinnen und -helfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Alle Wahlhelfer erhalten für die Ausübung dieses Ehrenamtes eine Entschädigung.
Wer Zeit und Lust für dieses interessante Ehrenamt hat, wendet sich bitte an die Stadt
Berga-Wünschendorf unter 036623/607-44 oder info@stadtbw.de
gez. Grit Reinhardt
Wahlverantwortliche
Information über eine Vollsperrung für alle Verkehrsteilnehmer
Ab dem 09.12.2024 bis einschließlich dem 20.12.2024 wird die Verbindungsstraße zwischen Weida, Hohenölsen und B92 Rtg. Dittersdorf auf Grund Bankettsanierung durch die Firma BBH Tiefbau GmbH mit Verkehrsrechtlicher Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde Greiz vom 05.12.2024 in zwei Bauabschnitten voll gesperrt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer dies zu beachten und die Sperrung laut Ausschilderungsplan zu umfahren.
Ordnungsamt
Stadt Berga-Wünschendorf
Lebendiger Adventskalender
Liebe Gemeindemitglieder und Menschen in und um Berga, auch in diesem Jahr hoffen wir, dass es ganz viele gibt, die ihre Vereins-, Garten Werkstatt- oder Garagentüren öffnen, um als Gastgeber für den Lebendigen Adventskalender einzuladen. Im Moment gibt es noch einige Lücken. Wer den Menschen in und um Berga einige besinnliche Minuten in der Adventszeit schenken möchte, melde sich bitte zur Terminabsprache bei Ulrike Fischer 20871. Auch für den Transport der Liederhefte werden Helfer benötigt.
Mitteilung über Aufteilung Kehrbezirk Berga-Wünschendorf
Zum 30.06.2024 wird der Bezirksschornsteinfeger Robert Carius-Druxeis in den Ruhestand gehen. Ab dem 01.07.2024 wird die kommissarische Vertretung wie folgt aufgeteilt:
Orte: Clodra, Dittersdorf, Tschirma und Zickra
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Thomas Dietrich Schornsteinfeger, Pöschwitz 20a, 04617 Gerstenberg, Tel.: 0151 50714604, E-Mail: schorni-dietrich@web.de
Orte: Berga, Albersdorf, Großdraxdorf, Kleinkundorf, Markersdorf, Wernsdorf, Wolfersdorf und Zschorta
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Jens Meyer, Fasanerieweg 4, 07580 Ronneburg, Tel.: 0176 22969565, E-Mail: schornsteinfeger.meyer@gmx.de
Orte: Eula, Ober- und Untergeißendorf:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Marco Lenk, Brunnenstraße 78, 07580 Ronneburg, Tel.: 036602- 51 27 13, E-Mail: info@mein-schornsteinprofi.de
Ort: Zossen:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Oliver Rusche, Theodor-Körner-Straße 4, 07570 Weida, Tel.: 0151 52892180, E-Mail: oliver-rusche@gmx.de
AUFRUF
Liebe Bürger der Stadt Berga-Wünschendorf,
im §2 der Hauptsatzung der Stadt Berga-Wünschendorf ist das Wappen und Dienstsiegel geregelt. Hierzu steht folgendes: „Das Dienstsiegel trägt im oberen Halbbogen die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Stadt Berga-Wünschendorf“ und zeigt das Wappen des Freistaates Thüringen“
Natürlich wollen wir wieder gern ein eigenes Wappen tragen, so wie es in den beiden Orten üblich war. Hierzu gab es bereits im alten Jahr eine kleine Findungskommission, welche sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Allerdings wollen wir gerade auch bei dieser Frage die Einwohner unserer Stadt mit einbinden und an der Gestaltung unseres neuen gemeinsamen Wappens teilhaben lassen.
Wir bitten deshalb alle, die Interesse haben, sich an der Findung zu beteiligen und sich einzubringen. Das Ergebnis der Findungskommission sah vor, im neuen Wappen die beiden alten durch die stilisierte „Weiße Elster“ zu vereinigen. Weitere kreative Vorschläge sind durchaus erwünscht.
Der weitere Weg wird sein, dass ein Grafiker beauftragt wird, entsprechende Entwürfe zu erarbeiten, die natürlich gewissen Anforderungen gerecht werden müssen und diese dann zur Abstimmung zu stellen.
Letztlich muss dann ein Entwurf vom Stadtrat beschlossen werden und die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.
Die Stadtverwaltung Berga-Wünschendorf informiert:
Der Stadtverwaltung wurden die Ergebnisse vom ZENSUS 2022 übermittelt. Hier können Sie sich die Ergebnisse für Berga/Elster und Wünschendorf/Elster ansehen.
Liebe Mietinteressenten der Stadt Berga- Wünschendorf,
derzeit haben wir mehrere Wohnungen im OT Wünschendorf frei. Bitte sprechen Sie uns für weitere Infos oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins an. Wir sind erreichbar unter 036623/607-74 und 036623/607-78.
Ansprechpartner Frau Glöckner und Frau Teichfuß.
Informationen zu Sitzungen
Aktuelle Informationen zu Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse finden Sie unter https://www.stadt-berga.de/stadtrat/
Ihre Stadtverwaltung
Änderung der Postleitzahl
Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen,
wir möchten Sie über die Änderung der Postleitzahl zum 15.06.2024 informieren. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die gesamte Stadt die einheitliche Postleitzahl 07980 Berga-Wünschendorf.
Die Deutsche Post AG wird für alle Einwohner des Ortsteils Wünschendorf einschließlich aller dazugehörigen Orte Cronschwitz, Meilitz, Mildenfurth, Mosen, Pösneck, Untitz, Veitsberg, Wünschendorf, Zossen, Zschorta die Postleitzahl umstellen.
bisherige Postleitzahl: 07570 Berga-Wünschendorf
neue Postleitzahl: 07980 Berga-Wünschendorf
Nach Auskunft der Deutschen Post AG können Sie bei Ihrer Adresse den jeweiligen Ortsteil zwischen Ihrem Namen und der Straße einfügen. Für die Zustellung der Post ist dies nicht erforderlich.
gez. Heinz-Peter Beyer
Beauftragter Bürgermeister
Allgemeinverfügung
zur Straßenumbenennung in der Stadt Berga-Wünschendorf zur Beseitigung
von Doppelung der Straßennamen
Mit der Bildung der neuen Stadt Berga-Wünschendorf zum 01.01.2024 war es zwingend erforderlich vier gleichlautende Straßennamen innerhalb des neuen Gemeindegebietes zu ändern. Der § 5 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) gibt vor, dass gleichlautende Bezeichnungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und öffentlichen Einrichtungen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig sind. Daher ist bei einer Gemeindeneugliederung die Gemeinde immer verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Umbenennungen Doppelbenennungen zu beseitigen.
1. folgende Straßen werden zum 15.06.2024 umbenannt:
in Berga:
alter Straßenname - neuer Straßenname
Poststraße - Am Postberg
Kirchplatz - Pfarrgasse
in Wünschendorf:
alter Straßenname - neuer Straßenname
Bahnhofstraße - Lindenstraße
Gartenstraße - Blumenstraße
2. Mit in Kraft treten zum 15.06.2024 sind die neuen Straßennamen zu verwenden.
3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
Begründung:
Das Interesse der Allgemeinheit an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwecke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle und
reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie Leben und Gesundheit, ist die Stadt Berga-Wünschendorf ihrer Handlungspflicht nachgekommen. Die
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit andere Behörden und Institutionen
ihre Datenbestände aktualisieren können. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 15.06.2024 gegenüber dem Interesse der
betreffenden Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen. Die Einwohner der betroffenen Straßen wurden im Vorfeld angeschrieben und somit an der Namensfindung beteiligt. Die eingereichten Vorschläge wurden aufgenommen und zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.
gez. Heinz-Peter Beyer
Beauftragter Bürgermeister
Information des Einwohnermeldeamtes:
Durch die vorstehenden Änderungen sind alle betroffenen Anwohner aufgefordert, ihr Ausweisdokument ab 15.06.2024 ändern zu lassen. Dabei erfolgt die Änderung der Adresse auf dem vorhandenen Personalausweis, sofern dieser noch gültig ist. Die Änderung der Adressdaten auf dem Ausweis ist gebührenfrei. Sollte kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorhanden sein, muss ein neues Dokument gebührenpflichtig beantragt werden.
Hinweis - Abbuchungen
Wir bitten um Verständnis, dass durch die digitale Zusammenführung der Daten von Berga und Wünschendorf mit gleichzeitiger Umstellung der Software im Steuerbereich und in der Buchhaltung die monatlichen Abbuchungen der Mieten, der Kindergartenbeiträge, der Steuern und Abgaben noch immer nicht eingehalten werden können und erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Hierzu ergehen dann rechtzeitig Informationen.
Es besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Zahlungen unter Angabe der Mietwohnung, des Kindernamens oder der Steuernummer selbst einzuzahlen.
Bankverbindung bei der Sparkasse Gera-Greiz
IBAN: DE32 8305 0000 0000 6407 78
BIC: HELADEF1GER
gez. Kämmerei
Formular zur Erstattung der Ummeldegebühren für KFZ
Das Formular zum Download finden Sie HIER.
Öffentliche Bekanntmachung
Informationen und Downloads zum Bebauungsplan
"Hinterm Hofgut Meilitz" finden Sie HIER.
Schäden bei Glasfaserausbau durch die Telekom
Der Abschluss des Glasfaserausbaus steht bevor und die Bauleistungen müssen geprüft werden.
Um alles zu erfassen, bitten wir um Ihre Mithilfe bei der Feststellung der Mängel im Zuge des Ausbaus im Stadtgebiet der Stadt Berga/Elster. Wem etwas aufgefallen ist, kann dies gern per E-Mail an info@stadt-berga.de mit genauer Ortsangabe, Art der Beschädigung und gern auch einem Foto oder alternativ per Telefon unter 03 66 23 / 60 70 melden.
Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Berga.
Der Jugendclub bleibt vorübergehend geschlossen.
Wir arbeiten an einer zeitnahen Lösung und werden neue Informationen über diese Seite veröffentlichen.
(Telefonische Erreichbarkeit AWO KV Greiz e.V.: 036603/52462)
Der KulturPass kommt!
Dein Geschenk zum 18. Geburtstag: 200 Euro für Kultur
Was ist der Kulturpass?
Information zur Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022
Gemäß der Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs.1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-
Zuständigkeitsverordnung - ThürImZVO - ist die Stadtverwaltung Berga/Elster verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten durchzuführen.
Unter folgenden Link https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Daten sowie die „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung einzusehen.
Einfacher Mietspiegel für den Landkreis Greiz aktualisiert
Der Landkreis Greiz hat einen neuen Mietspiegel erstellt. Er gilt seit dem 1. Januar 2022 und ist eine Fortschreibung und Aktualisierung der vorhergehenden Datenerhebung. Diese erfolgte erneut unter Federführung des Bereichs Wohnungsbauförderung in Zusammenarbeit mit den regionalen Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Mietpreissachverständigen.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete im Landkreis Greiz. Dafür wurden die gemeldeten Daten der zurückliegenden fünf Jahre von insgesamt 4057 Wohnungen ausgewertet. Demnach ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 4,92 Euro pro Quadratmeter für unseren Landkreis.
Der kompletten Mietspiegel ist schon jetzt abrufbar auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-greiz.de. Ebenso wird er im Amtsblatt Nr. 02-2022 veröffentlicht, das turnusmäßig am 11. Februar 2022 erscheint.
Die neue Info-Broschüre
über unsere schöne Stadt ist verfügbar.
Sie können sie schon jetzt hier downloaden: