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NEWS
Der Landeswahlleiter THÜRINGEN
Pressemitteilung 030/2025 vom 6. Februar 2025
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025 erhalten?
Jeder wahlberechtigte Bürger im Freistaat Thüringen sollte seine Wahlbenachrichtigung für die
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhalten haben.
Ist die Wahlbenachrichtigung bis heute noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie sich umgehend
mit der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen. Dort kann nachgeprüft
werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und gegebenenfalls, warum Ihre Wahlbe-
nachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis spätestens 7. Februar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeindebehörde einzulegen.
Pressemitteilung 031/2025 vom 7. Februar 2025
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Briefwahl - wie geht das?
Sie wollen wählen, sind aber am Wahltag, dem 23. Februar 2025, nicht in der Lage ihr Wahllokal auf-
zusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (zu
empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen
Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der
Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite
seiner Wahlbenachrichtigung. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist,
ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden
nach Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Gemeindebehörde den Antragstellern durch die
Post übersandt oder amtlich überbracht.
Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet. Der
Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde aufsuchen, ob der Wahlschein-
antrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann im Internetangebot des Landeswahlleiters
nachgesehen werden. Unter www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags
abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen. Ist die Gemeinde
im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt
nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde. Die Internetmög-
lichkeit wird von den Gemeinden eingerichtet.
Briefwahl in der Gemeindebehörde
Darüber hinaus hat der Wähler die Möglichkeit an Ort und Stelle, d.h. direkt in der Gemeindebe-
hörde, die Briefwahl auszuüben. Diese Möglichkeit erspart die Postwege.
Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde und vergessen Sie nicht
die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Haben Sie die Briefwahlunterlagen beantragt, übersendet Ihnen die Gemeinde nachfolgende Brief-
wahlunterlagen oder händigt Ihnen diese vor Ort aus:
1. den Wahlschein
2. den amtlichen Stimmzettel
3. den weißen Stimmzettelumschlag
4. den roten Wahlbriefumschlag
5. ein Merkblatt.
Briefwahlvorgang (Reihenfolge des Handlings bei Briefwahl)
Hat der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen erhalten, ist für die Bundestagswahl wie folgt
zu verfahren:
1. Der Wähler kennzeichnet den Stimmzettel der Bundestagswahl persönlich und unbeo-
bachtet.
2. Er legt den Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag für die Bundestagswahl und
verschließt diesen.
3. Dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte "Versicherung an Ei-
des statt zur Briefwahl" unter Angabe des Datums.
4. Zum Schluss werden der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag und der unterschrie-
bene Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag der Bundestagswahl gesteckt und ver-
schlossen.
Der Wahlbriefumschlag (rot) muss dann verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angege-
bene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden.
Anmerkung:
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl
selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In
diesem Fall hat die Hilfsperson die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem jeweiligen
Wahlschein abzugeben.
Bitte beachten Sie die beigefügten Informationen auf dem Merkblatt zur Briefwahl!
Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler
von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den
Der Landeswahlleiter THÜRINGEN
Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform,
z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden
Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten so früh wie möglich bei der Post aufgegeben wer-
den. Wahlbriefe, die nach dem 23. Februar 2025 bei der Gemeinde eingehen, nehmen an der Wahl
nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch
wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger weist auf Folgendes hin: „In vielen Gemeinden ist seit
dieser Woche neben der Beantragung der Briefwahlunterlagen und der Zurücksendung der Wahl-
briefe auf postalischem Weg auch das “Wählen vor Ort“ in den Rathäusern, Gemeindeverwaltungen
oder Briefwahlbüros möglich. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Adressen und Öff-
nungszeiten. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Jede Stimme zählt! Nur durch Ihre Stimmabgabe können Sie
aktiv über die politische Ausrichtung des Landes entscheiden.“
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse
www.wahlen.thueringen.de.
Weitere Auskünfte erteilt:
Sachgebiet Wahlen
Telefon: 03 61 57 331-91 20
E-Mail: wahlen@statistik.thueringen.de
Pressestelle
Telefon: 03 61 57 331-91 13
E-Mail: presse@statistik.thueringen.de
Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
für die Bundestagswahl 2025
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist nicht erforderlich.
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie die Unterlagen bei uns formlos schriftlich beantragen, auch per E-Mail an info@stadtbw.de.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Folgende Angaben sind auf dem Antrag erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Oder Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Diese müssen Ihnen spätestens bis zum 02.02.2025 zugegangen sein. Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.
Link für die Online-Wahlscheinanträge "https://statistikportal.thueringen.de/wahlschein/index.php?weiterleitung=1600"
gez. Grit Reinhardt
Wahlverantwortliche

Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen?
Information aus dem Rathaus:
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, fällige Zahlungen wie z.B. offene Steuern aus 2024 und Vorjahren, Pachten, Mieten, Nutzungs- und Kindergartengebühren durch Überweisung auf die Konten der Stadt Berga-Wünschendorf bei der Sparkasse Gera-Greiz, IBAN: DE32 8305 0000 0000 6407 78 oder IBAN: DE98 8305 0000 0000 2404 35, zu begleichen.
Bitte geben Sie bei dem Verwendungszweck den Namen und das Kassenzeichen an, um eine bessere Zuordnung zu ermöglichen.
Wir bedanken uns für Ihr Entgegenkommen und die Überweisung.
Die Mitarbeiterinnen der Kämmerei
Information zur Adressänderung bei der Zulassungsstelle
Das Landratsamt hat auf Antrag die Frist für die Ummeldung der Halterdaten nach §15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung nunmehr bis zum 31.03.2025 verlängert.
Voraussetzung für die Ummeldung ist Adressänderung im Personalausweis, welche aktuell kostenfrei in den Einwohnermeldeämtern Berga und Wünschendorf vorgenommen werden können.
Bundestagswahl 2025:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Die Stadt Berga-Wünschendorf sucht für die Bundestagswahl 2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Der nächste Bundestag soll voraussichtlich am 23. Februar 2025 gewählt werden. Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist es, bei der Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein. Das heißt die Wahlhelferinnen und -helfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Alle Wahlhelfer erhalten für die Ausübung dieses Ehrenamtes eine Entschädigung.
Wer Zeit und Lust für dieses interessante Ehrenamt hat, wendet sich bitte an die Stadt
Berga-Wünschendorf unter 036623/607-44 oder info@stadtbw.de
gez. Grit Reinhardt
Wahlverantwortliche

Mitteilung über Aufteilung Kehrbezirk Berga-Wünschendorf
Zum 30.06.2024 wird der Bezirksschornsteinfeger Robert Carius-Druxeis in den Ruhestand gehen. Ab dem 01.07.2024 wird die kommissarische Vertretung wie folgt aufgeteilt:
Orte: Clodra, Dittersdorf, Tschirma und Zickra
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Thomas Dietrich Schornsteinfeger, Pöschwitz 20a, 04617 Gerstenberg, Tel.: 0151 50714604, E-Mail: schorni-dietrich@web.de
Orte: Berga, Albersdorf, Großdraxdorf, Kleinkundorf, Markersdorf, Wernsdorf, Wolfersdorf und Zschorta
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Jens Meyer, Fasanerieweg 4, 07580 Ronneburg, Tel.: 0176 22969565, E-Mail: schornsteinfeger.meyer@gmx.de
Orte: Eula, Ober- und Untergeißendorf:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Herr Marco Lenk, Brunnenstraße 78, 07580 Ronneburg, Tel.: 036602- 51 27 13, E-Mail: info@mein-schornsteinprofi.de
Ort: Zossen:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Oliver Rusche, Theodor-Körner-Straße 4, 07570 Weida, Tel.: 0151 52892180, E-Mail: oliver-rusche@gmx.de
Die Stadtverwaltung Berga-Wünschendorf informiert:
Der Stadtverwaltung wurden die Ergebnisse vom ZENSUS 2022 übermittelt. Hier können Sie sich die Ergebnisse für Berga/Elster und Wünschendorf/Elster ansehen.
Liebe Mietinteressenten der Stadt Berga- Wünschendorf,
derzeit haben wir mehrere Wohnungen im OT Wünschendorf frei. Bitte sprechen Sie uns für weitere Infos oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins an. Wir sind erreichbar unter 036623/607-74 und 036623/607-78.
Ansprechpartner Frau Glöckner und Frau Teichfuß.
Informationen zu Sitzungen
Aktuelle Informationen zu Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse finden Sie unter https://www.stadt-berga.de/stadtrat/
Ihre Stadtverwaltung
Hinweis - Abbuchungen
Wir bitten um Verständnis, dass durch die digitale Zusammenführung der Daten von Berga und Wünschendorf mit gleichzeitiger Umstellung der Software im Steuerbereich und in der Buchhaltung die monatlichen Abbuchungen der Mieten, der Kindergartenbeiträge, der Steuern und Abgaben noch immer nicht eingehalten werden können und erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Hierzu ergehen dann rechtzeitig Informationen.
Es besteht die Möglichkeit, die jeweiligen Zahlungen unter Angabe der Mietwohnung, des Kindernamens oder der Steuernummer selbst einzuzahlen.
Bankverbindung bei der Sparkasse Gera-Greiz
IBAN: DE32 8305 0000 0000 6407 78
BIC: HELADEF1GER
gez. Kämmerei
Formular zur Erstattung der Ummeldegebühren für KFZ
Das Formular zum Download finden Sie HIER.
Schäden bei Glasfaserausbau durch die Telekom
Der Abschluss des Glasfaserausbaus steht bevor und die Bauleistungen müssen geprüft werden.
Um alles zu erfassen, bitten wir um Ihre Mithilfe bei der Feststellung der Mängel im Zuge des Ausbaus im Stadtgebiet der Stadt Berga/Elster. Wem etwas aufgefallen ist, kann dies gern per E-Mail an info@stadt-berga.de mit genauer Ortsangabe, Art der Beschädigung und gern auch einem Foto oder alternativ per Telefon unter 03 66 23 / 60 70 melden.
Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Berga.
Der Jugendclub bleibt vorübergehend geschlossen.
Wir arbeiten an einer zeitnahen Lösung und werden neue Informationen über diese Seite veröffentlichen.
(Telefonische Erreichbarkeit AWO KV Greiz e.V.: 036603/52462)
Öffentliche Bekanntmachung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022
Gemäß der Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs.1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-
Zuständigkeitsverordnung - ThürImZVO - ist die Stadtverwaltung Berga/Elster verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten durchzuführen.
Unter folgenden Link https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Daten sowie die „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung einzusehen.
Einfacher Mietspiegel für den Landkreis Greiz aktualisiert
Der Landkreis Greiz hat einen neuen Mietspiegel erstellt. Er gilt seit dem 1. Januar 2022 und ist eine Fortschreibung und Aktualisierung der vorhergehenden Datenerhebung. Diese erfolgte erneut unter Federführung des Bereichs Wohnungsbauförderung in Zusammenarbeit mit den regionalen Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Mietpreissachverständigen.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete im Landkreis Greiz. Dafür wurden die gemeldeten Daten der zurückliegenden fünf Jahre von insgesamt 4057 Wohnungen ausgewertet. Demnach ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 4,92 Euro pro Quadratmeter für unseren Landkreis.
Der kompletten Mietspiegel ist schon jetzt abrufbar auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-greiz.de. Ebenso wird er im Amtsblatt Nr. 02-2022 veröffentlicht, das turnusmäßig am 11. Februar 2022 erscheint.

Die neue Info-Broschüre
über unsere schöne Stadt ist verfügbar.
Sie können sie schon jetzt hier downloaden: